Sowohl auf Bundes- als auch Landesebene stehen verschiedene Möglichkeiten zur Förderung beruflicher Weiterbildung zur Verfügung.
Bei allen Förderprogramme empfiehlt sich eine Beratung / Beantragung, bevor Sie sich für eine Weiterbildung entscheiden und die Anmeldung vornehmen.
Bildungsprämie
An beruflicher Weiterbildung Interessierte können einen Prämiengutschein für eine Weiterbildung in Höhe von maximal 500 Euro erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro) nicht übersteigt.
Bildungsscheck
Ähnlich wie bei der Bildungsprämie kann mit einem Bildungsscheck bis zu 500 Euro als Zuschuss für eine Weiterbildung beantragt werden. Hier liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen bei bis zu 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 80.000 Euro) .
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist ein Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter, mit dem berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen finanziert werden. Er richtet sich an Personen, bei denen durch eine Weiterbildung eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet bzw. eine bereits vorhandene Arbeitslosigkeit beendet werden kann oder an Personen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten.
Grundlage für die Ausgabe eines Bildungsgutscheins sind individuell festgestellte Bildungsbedarfe. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein.
Beschäftigtenförderung mit dem Ziel der Weiterbildung
Die Initiative kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. Die Beantragung erfolgt ebenfalls über die Bundesagentur für Arbeit oder die kommunalen Jobcenter.
Die Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Weiterbildung und des Trägers, der Unternehmensgröße und weiteren Faktoren. Eine Überprüfung der Möglichkeiten lohnt sich.